Sitzung des Verbandsgemeinderates

Die am 18. Mai 2015 erfolgte Sitzung des Verbandsgemeinderates habe ich hier in meinem Blog noch nicht aufgeführt. Kein Grund, die Sitzung jetzt mit etwas Verspätung zu schildern. Vielleicht hat es sogar etwas Gutes. Ist mir doch bei der Sitzungsleitung ein Fehler unterlaufen.
Als ersten Tagesordnungspunkt rief ich die Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben “Wirtschaftsförderung / Tourismus” auf die Verbandsgemeinde auf. Nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) kann eine Verbandsgemeinde diese Aufgabenbereiche an sich heranziehen, soweit hiervon überörtliche Belange betroffen sind. Im Vorfeld der Entscheidung des Verbandsgemeinderates wurde die Aufgabenübertragung im Stadtrat Höhr-Grenzhausen und den vorberatenden Ausschüssen bereits diskutiert. Kontrovers erfolgte dann die Diskussion im Verbandsgemeinderat. Durch die Aufgabenübertragung kommt es zu einer finanziellen Entlastung der Stadt Höhr-Grenzhausen, was gleichzeitig zu einer entsprechenden Belastung der Ortsgemeinden führt. Hier setzte dann der Kritikpunkt an, die entstehenden Kosten wären nicht transparent und würden nicht im Einklang mit dem Nutzen für die Ortsgemeinden stehen. Dabei ist festzustellen, dass eine konzeptionelle Wirtschaftsförderung in unserer Verbandsgemeinde derzeit nicht erfolgt. Die entstehenden Kosten wurden von mir in der Sitzung vorgestellt. Schließlich beantragte die SPD-Fraktion eine Verschiebung der Entscheidung um diese im Zusammenhang mit einem Nachtragshaushaltsplan darzustellen, und so die finanziellen Auswirkungen deutlich zu machen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde durch die Ratsmitglieder mehrheitlich beschlossen.
Hierbei ist mir dann der Fehler in der Sitzungsleitung unterlaufen. Ich habe nicht auf die Regelung des § 22 GemO geachtet. Dort sind die Ausschließungsgründe für eine Teilnahme an der Beratung und Beschlussfassung aufgeführt. Eine Regelung die einem Interessenkonflikt eines bestimmten Personenkreises vorbeugen soll. Hierauf hat mich im Nachgang zur Sitzung die SPD-Fraktion hingewiesen. Daraufhin habe ich alle Vollzugshandlungen zum Beschluss ausgesetzt, eine Stellungnahme verfasst und diese unserer Aufsichtsbehörde, der Kreisverwaltung, vorgelegt. Vermutlich wird das Thema erneut im Verbandsgemeinderat behandelt werden müssen. Ärgerlich, solche Fehler können mich richtig in Rage bringen.
Die von mir vorgetragene Präsentation zum Thema kann hier heruntergeladen werden, sie ist auch Bestandteil der gesamten Niederschrift die im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden kann.

Nach diesem Tagesordnungspunkt wurde ein weiteres wichtiges Thema in den Tagesordnungspunkten zwei und drei behandelt, die planerische Prüfung zur Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung und zur Nutzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen. Im Ergebnis kommt das Planungsbüro zu dem Ergebnis, dass geeignete Flächen zur Windenergienutzung in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausenn nicht zur Verfügung stehen. Daher kann aber auch kein Flächennutzungsplan aufgestellt werden, der die Ausweisung von entsprechenden Vorrangflächen steuert. Die Präsentation zu diesem Thema kann ebenfalls dem Ratsinformationssystem entnommen. Nach der Vorstellung der Planung wurde dann die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Hierbei soll die ehemalige Fläche des Gartenbaubetriebes “Syngenta” in Hillscheid zur Erweiterung des Gewerbegebietes Hillscheid dienen.

Die andauernde Niedrigzinsphase bestimmte die Tagesordnungspunkte vier und fünf. Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die Investitionen der Jahre 2016 bis 2019 bei den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, durch Darlehen zu finanzieren. Dabei sollen sich hieraus keine Veränderungen in der Gebührenstruktur ergeben. Ziel ist es liquide Mittel dem Betrieb zur Verfügung zu stellen um einen gewährten Kredit der Abwasserbeseitigung bei der Wasserversorgung zu tilgen und gleichzeitig im Jahre 2019 Sondertilgungen bei allen Betriebszweigen durchzuführen.

Das durch die CDU-Fraktion beantragte Energiekonzept wurde einstimmig durch den Verbandsgemeinderat angenommen und wird nun einige Zeit die Verwaltung mit unterschiedlichen Aufgaben zum Energiecontrolling, Energieeffizienz und Gebäudemanagement beschäftigen.

Die Entgegennahme einer Spende für die Schwimmteichanlage Linderhohl wurde durch den Verbandsgemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen.

Im letzten Tagesordnungspunkt erneuerte der Verbandsgemeinderat sein Engagement zur Unterstützung des “Job-Fux-Projektes” an der Ernst-Barlach-Realschule plus in Höhr-Grenzhausen. Für das Projekt verpflichtet sich die Verbandsgemeinde, bei Ausfall von Sponsoren, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Für das Schuljahr 2015/2016 entstehen insgesamt Kosten in Höhe von rund 55.000,00 €. Durch den Europäischen Sozialfonds, das Land Rheinland-Pfalz und private Sponsoren werden ca. 37.500,00 € bereitgestellt. Die Differenz von 17.500,00 € wird von der Verbandsgemeinde übernommen. Sollten Sponsoren ausfallen erhöht sich der finanzielle Aufwand um ca. 9.500,00 €.