Stellungnahme zum Raumordnungsplan und Beschluss über Flächennutzungsplan

Die in der Überschrift genannten Themen beschäftigten den Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 26. März 2012. Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hat den Kommunen einen Entwurf des Raumordnungsplanes zur Stellungnahme vorgelegt. Der regionale Raumordnungsplan regelt vielfältige Beziehungen in der Landesplanung und soll die Belange der Landesplanung mit den kommunalen Planungen zusammenführen. Im Mittelpunkt der Beratungen bei der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen standen die Ausweisung von Wasserschutzgebieten, die Regelungen zu den erneuerbaren Energien und die sogenannten Schwellenwerte zur zukünftigen Baulandausweisung. Für die Wasserschutzgebiete wurde der Vorschlag der Verwaltung angenommen, die Wasserschutzgebiete grundsätzlich als Vorranggebiete im Raumordnungsplan auszuweisen angenommen. Diskutiert wurde die zukünftige Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Wald. Der Verbandsgemeinderat war sich einig, dass nur eine abgestimmte Planung mit den Nachbarverbandsgemeinden Montabaur und Wirges zielführend sein kann. Mit einer abgestimmten Planung soll die “Verspargelung” der Montabaurer Höhe vermieden werden. Ob jedoch überhaupt geeignete Standorte für Windenergieanlagen auf der Montabaurer Höhe gefunden werden können, muss durch ein Fachbüro untersucht werden. Hierzu wurde im Verbandsgemeinderat Höhr-Grenzhausen nachstehender Beschluss einstimmig gefasst:

“Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald soll die im Entwurf der Teilfortschreibung des LEP IV – Erneuerbare Energien – aufgestellten Grundsätze und Ziele aufgreifen und in den ROP einarbeiten. Sofern keine objektiven Gründe, wie Mindestabstand zu Richtfunkstrecken, Lage in Wasserschutzgebieten sowie natur- und artenschutzrechtliche Belange und Pufferzonen des Obergermanisch-Raetischen Limes der Windenergienutzung entgegenstehen, muss eine Entscheidung über die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Montabaurer Höhe getroffen werden. Diese Entscheidung ist zur Vermeidung einer „Verspargelung“ der Montabaurer Höhe mit den Verbandsgemeinden Wirges, Montabaur und Höhr-Grenzhausen abzustimmen. Als erster Schritt ist eine gemeinsame Untersuchung des Gebietes der Montabaurer Höhe vorzunehmen, um die vorgenannten objektiven Gründe zu überprüfen. Weiterhin soll die Verwaltung unverzüglich eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilplan „Erneuerbare Energien“ vorbereiten. Hier ist das Gebiet der Verbandsgemeinde aufzuteilen. Ein Teilplan soll ausschließlich aus dem Gebiet der Montabaurer Höhe bestehen und in einem weiteren Teilplan ist das restliche Gebiet der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zu beplanen. Der Energiewechsel beschränkt sich aber auch auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Höhr- Grenzhausen nicht auf den Aspekt der Windkraft. Weitere Möglichkeiten, erneuerbare Energie zu gewinnen, sollen deshalb in der Gesamtplanung berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere die Sonnenenergie. Deshalb soll geprüft werden, auf welchen Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen die Errichtung von Solaranlagen (-parks) ökologisch und ökonomisch sinnvoll erscheint.”

Beim dritten Punkt der Stellungnahme zum ROP, hier ging es um die Schwellenwerte zur künftigen Baulandausweisung, wurden dann unterschiedliche Meinungen im Rat ausgetauscht. Es steht für mich ausser Frage, dass die zukünftige Ausweisung von Baugebieten massvoll erfolgen muss. Zumal durch den Druck einer rückgängigen Bevölkerung sicherlich auch Wohngebäude zum Verkauf anstehen oder sogar leerstehen werden. Gleichwohl ist die von der Planungsgemeinschaft im ROP enthaltene Regelung nicht geeignet die unterschiedlichen Situationen der Gemeinden im Planungsbereich zu berücksichtigen. Vielmehr werden durch die vorgeschlagene Regelung alle Gemeinden gleich behandelt. Gleichgültig ob sie im Bereich eines Oberzentrums, Koblenz, und damit zu einem sogenannten Verdichtungsraum gehören oder ob sie durch ein ländliches Umfeld geprägt werden.
Als Stellungnahme wurde beschlossen, die Nähe zum Oberzentrum zu berücksichtigen, den Planungszeitraum von 9 Jahren zu erweitern und die Potenzialflächen auf die beschlossenen Flächennutzungspläne zu beschränken.

Im Rahmen der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mussten eine Vielzahl von Einzelbeschlüssen gefasst werden. An der Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald wurde dann Kritik zum vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes geäußert. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen würden nicht den Vorgaben (Schwellenewerte) des im Entwurf vorhandenen ROP, siehe oben, entsprechen. Mit der Aufnahme des kleinen Baugebietes am Westfriedhof wurde die dem Flächennutzungsplan zugrunde liegende Flächenbedarfsberechnung von 16,5 ha ausgeschöpft. Der Entwurf des ROP sieht bei den Schwellenwerten nur 14,9 ha vor. Allerdings sind die im Entwurf des Flächennutzungsplanes enthaltenen Berechnungen bereits landesplanerisch abgestimmt. Eine Neuberechnung der Flächen hätte aus meiner Sicht zu einem komplett neuen Verfahren geführt. Eine neue Flächenberechnung und Flächenbewertung hätte erfolgen müssen. Das seit 2004 bzw. 2008 laufende Verfahren, verbunden mit einem sehr hohen Kostenaufwand, wäre umsonst gewesen. Gleichzeitig wurde der Vorwurf geäußert, dass die Verwaltung das Schreiben der Planungsgemeinschaft nicht an den Stadtrat weitergeleitet habe. Hierzu konnte ich leider keine schlüssige Erklärung geben. Für mich persönlich war dies nicht befriedigend.

Der Flächennutzungsplan wird jetzt für einen Teilbereich, Baugebiet am Westfriedhof in Höhr-Grenzhausen, offengelegt. Gelegenheit für die Träger öffentlicher Belange, Fachbehörden, und betroffene Bürger Stellungnahmen abzugeben.

Die umfangreichen Beschlussvorlagen und Beschlüsse können im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden. Dort einfach auf >Sitzungen< klicken, das Gremium (Verbandsgemeinderat) auswählen und den Zeitraum einschränken, hierfür einfach mit den Sitzungstag beginnen 26.03.2012. Klicken Sie dann auf die Lupe und alle zur Verfügung stehenden Vorlagen werden Ihnen angezeigt.

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