Planung für Montabaurer Höhe

Heute erfolgte eine gemeinsame Pressekonferenz mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinde Montabaur, Edmund Schaaf, der Verbandsgemeinde Wirges, Michael Ortseifen und mir. Gegenstand des Gesprächs mit einer Vertreterin der Westerwälder-Zeitung sind die zu erwartenden Änderungen im Landesplanungsrecht über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen und hierbei speziell im Wald. Der Text der Presseerklärung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen abrufbar, genauso wie dort auch weitere Details und Hintergrundinformationen bereitstehen.

Sonnenaufgang über der Montabaurer Höhe

Im Vorfeld dieses Pressegesprächs gab es bereits vorbereitende Gespräche mit den Verbandsgemeinden, deren Ortsgemeinden Grundbesitz auf der Montabaurer Höhe haben. Es wurde erörtert welche Auswirkungen die kommenden Änderungen für die Montabaurer Höhe haben können. Derzeit sind Windenergieanlagen auf der Montabaurer Höhe nicht zulässig, dies hängt mit den Festsetzungen im aktuellen Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald und dem vorhandenen Naturpark Nassau zusammen. Aber gerade diese Hinderungsgründe sollen nach dem vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsprogramm IV und der Teilfortschreibung “Erneuerbare Energien” aufgehoben werden. Aus meiner Sicht ist es nun sinnvoll eine abgestimmte Planung mit den anderen Verbandsgemeinden herbeizuführen um einen Wildwuchs und der “Verspargelung” des Höhenzuges vorzubeugen. Dabei steht heute noch überhaupt nicht fest, ob Windenergieanlagen auf der Montabaurer Höhe zulässig sind. Die Lage des Limes, Richtfunktrassen, Wasserschutzgebiete und natur- und artenschutzrechtliche Belange können der Windenergienutzung entgegenstehen. Die Antworten auf diese Fragen kann nur eine Untersuchung ergeben, die erst beauftragt werden muss.

Am kommenden Montag wird sich der Verbandsgemeinderat mit dieser Frage beschäftigen. Zuvor wird bereits in Montabaur über diese Frage im dortigen Verbandsgemeinderat beraten.

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