Wiederkehrender Beitrag für den Straßenausbau

In den letzten Tagen haben die Mitarbeiter der Verwaltung alle Grundstückseigentümer angeschrieben und erste Informationen zur Einführung des wiederkehrenden Beitrags (wkB) für den Straßenausbau gegeben.

Der wkB für den Straßenausbau wurde als Satzung durch den Stadtrat beschlossen. Gleichzeitig hat der Stadtrat am 25.06.2012 ein Straßenausbauprogramm für die nächsten 5 Jahre festgelegt. Demnach werden im  Investitionsprogramm „Straßenausbau“

– im Jahre 2013 der Steinreuschweg für ca. 70.000,00 €,
– im Jahre 2014 die Bergstraße (1. Abschnitt) für ca.  440.000,00 €,
– im Jahre 2015 die Bergstraße (2. Abschnitt) für ca.  440.000,00 €,
– im Jahre 2016 die Wiesenstraße für ca. 250.000,00 Euro und
– im Jahre 2017 die Beethovenstraße für ca.  550.000,00 Euro ausgebaut.

Die mit dem wkB eingenommenen Geldbeträge dürfen nur für das Investitionsprogramm zum Straßenausbau verwendet werden. Maßnahmen der Straßenunterhaltung, um z.B. kleinflächige Reparaturen von Löchern durch Frost usw., durchzuführen, dürfen mit den Geldern nicht finanziert werden. Nach Ablauf des Investitionsprogramms ist dieses abzurechnen. Sollte nach Ablauf des Investitionsprogramms kein weiterer Ausbau von Straßen beschlossen werden, erfolgt auch keine erneute Festsetzung des wkB.

Zum wkB können aus rechtlichen Gründen nur die Grundstückseigentümer herangezogen werden. Die Heranziehung von Mietern ist der Stadt Höhr-Grenzhausen durch die Regelung des Kommunalabgabengesetz (§ 7 KAG) nicht möglich.

Warum wurde der wkB für den Straßenausbau eingeführt?
In der Vergangenheit wurde die finanzielle Belastung für die Anlieger von Straßen immer größer und letztlich erfolgte hierdurch kein Straßenausbau mehr. Gleichwohl besteht für einige Straßen im Stadtgebiet ein akuter Handlungsbedarf. Durch die höhere Zahl von Einzahlern für den Straßenausbau verringert sich die Belastung des Einzelnen erheblich.

Mit dem Informationsschreiben wurde auch ein Faltblatt mit Informationen für die Grundstückseigentümer beigelegt. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen.

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