Kreisverwaltung sieht Verletzung der Neutralitätspflicht

Am 08. März 2009 hatte ich die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises über die Berichterstattung im Kannenbäckerland-Kurier unterrichtet und damals mitgeteilt, dass ich in der bestehenden Regelung eine Verletzung der Chancengleichheit sehe. Nun liegt die Antwort der Kreisverwaltung vor. Durch die Aufsichtsbehörde wird eine Neutralitätspflicht für die Verwaltung gesehen, diese sicherlich unstrittige Neutralitätspflicht wird auch auf die “Werkzeuge” der Verwaltung zur Aufgabenerfüllung übertragen. Da der Kannenbäckerland-Kurier als Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde festgelegt ist und somit der Aufgabenerfüllung für die Gemeinden dient, sieht die Kreisverwaltung eine Neutralitätspflicht auch für die Berichterstattung im Kannenbäckerland-Kurier.  Weiterhin, so die Kreisverwaltung, sind keine sachlichen Gründe erkennbar, warum einem Einzelbewerber in der Berichterstattung nicht die gleichen Rechte eingeräumt wurden wie Kandidaten der Parteien oder Wählergruppen.

Für mich bleibt festzuhalten, dass ich meine Auffassung bestätigt sehe. Entweder man hätte direkt allen Bewerbern die kostenlose Veröffentlichung von Beiträgen im Kannenbäckerland-Kurier ermöglicht oder die kostenlose Wahlwerbung im “Blättchen” schon zu Beginn untersagen müssen.

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