Wir sind Westerwälder! Resolution zur Neubildung von Wahlkreisen zur Landtagswahl

Seit diesem Frühjahr wird über die Neubildung von Wahlkreisen zur Landtagswahl in den Medien berichtet und intern beraten. Wählen wir zukünftig Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis 10 “Bendorf/Weißenthurm”?

Zuerst gab es den “Wahlkreisbericht” für den Landtag Rheinland-Pfalz. Dort wurde erstmals die Zuordnung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zum Wahlkreis 10 “Bendorf/Weißenthurm” als zukünftige Regelung aufgeführt. Aus dem Wahlkreisbericht geht hervor, dass die Landesregierung eine Änderung des Landeswahlgesetz beabsichtigt um ua. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Derzeit ist die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen im Wahlkreis 6 “Montabaur” mit den Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach, Wirges, Montabaur und Wallmerod zusammen geschlossen, dieser Wahlkreis hat eine Größe von ca. 93.000 Personen.

Die Lage des Wahlkreises 6 im nördlichen Rheinland-Pfalz
Die Lage des Wahlkreises 6 im nördlichen Rheinland-Pfalz

Damit liegt der Wahlkreis 6 rund 28 % über der durchschnittlichen Größe der Wahlkreise in Rheinland-Pfalz. Im Wahlkreisbericht wird eine durchschnittliche Größe von 72.600 Personen aufgeführt. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde festgelegt, dass ab einer Abweichung von 25 % eine Neuregelung der Wahlkreise erfolgen soll. Um diese Regelung umsetzen zu können, muss das Landeswahlgesetz geändert werden. Aktuell sieht § 9 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes eine Neuordnung ab 33 1/§ Prozent vor.
Aktuell wählen also die Bürgerinnen und Bürger Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zusammen mit den anderen Westerwälder-Verbandsgemeinden unsere Landtagsabgeordneten für den Wahlkreis 6. Gewählt wurden zuletzt Frau Gabi Wieland und Frau Dr. Tanja Machalet. Zukünftig sollen wir mit den Verbandsgemeinde Vallendar, Weißenthurm und der Stadt Bendorf unsere Landtagsabgeordneten wählen.

Der Wahlkreis 10
Der Wahlkreis 10

Die im Verbandsgemeinderat beschlossene Resolution stellt nicht die erforderlich Änderung des Landeswahlgesetzes in Frage. Ein Zusammenschluss mit den Verbandsgemeinden Vallendar, Weißenthurm und der Stadt Bendorf ist aber verfehlt. Insbesondere vor dem geographischen Hintergrund. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm liegt auf der anderen Rheinseite! Unsere heutigen Landtagsabgeordneten vertreten uns im Kreistag, im Landtag und sind für uns wichtige Kontaktpersonen in der Landes- und Kreispolitik.

Schaut man sich eine schematische Landkarte der Wahlkreise im Norden von Rheinland-Pfalz an, kann man erkennen, dass eine komplette Neuordnung der Wahlkreise nachhaltiger und dauerhafter sein könnte.

Vieles geht aus der Resolution hervor, daher möchte ich Wiederholungen vermeiden und nachstehend die Resolution des Verbandsgemeinderates wiedergeben.

Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen spricht sich gegen die Neueinteilung der Wahlkreise zur Landtagswahl aus und beschließt die nachstehende Stellungnahme, die der Landesregierung vorzulegen ist.

Die im Gesetzentwurf „Siebtes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes“ und der Gesetzesbegründung dargelegten rechtlichen Zwänge zur Anpassung der bisherigen Regelung in § 9 Abs. 4 Landeswahlgesetz (33 1/3 Regelung) sind von kommunaler Seite zu berücksichtigen und anzunehmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Durch das Landeswahlgesetz wird grundsätzlich keine Möglichkeit eröffnet, betroffene Kommunen bei der Ausgestaltung der Wahlkreise zu beteiligen. Der Gesetzentwurf sollte eine Regelung enthalten in der zukünftig die Einteilung der Wahlkreise im Benehmen mit den Verbandsgemeinden erfolgt. In Anlehnung an die Regelungen des Bundeswahlgesetzes und die Wahlkreiseinteilung wäre es zu begrüßen, wenn das Landeswahlgesetz ebenfalls Aussagen zur Wahlkreisbildung enthält, vgl. § 3 Abs. 1 Ziffer 4 und 5 Bundeswahlgesetz.
Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen liegt im politischen wie auch geographischem Westerwald. Dabei grenzt die Verbandsgemeinde an ihren westlichen Grenzen an die Verbandsgemeinde Vallendar und die Stadt Bendorf, die beide dem Landkreis Mayen-Koblenz angehören.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen aus dem Wahlkreis 6 „Montabaur“ ausgegliedert und in den Wahlkreis 10 „Bendorf/Weißenthurm“ eingegliedert werden soll. Diese Umstrukturierung wird mit der Anzahl der Stimmberechtigten begründet, um alle Wahlkreise in eine bestimmte Größenordnung zu bringen. Die grundsätzliche Anpassung aller Wahlkreise durch die Veränderung der Anzahl der Stimmberechtigten ist sicherlich rechtlich begründet.
Die reine mathematische Betrachtung geht fehl.

Die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages repräsentieren ihre Heimat, ihren Wahlkreis und sind als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Region in den Landtag gewählt worden. Auswahlverfahren zur Bewerberaufstellung in den politischen Parteien orientieren sich vielfach an dem politischen Gewicht des Bewerbers und dessen Verbundenheit zu seiner Region. Dies bedeutet aber auch, dass Wahlkreise eine geschlossene und gewachsene Struktur darstellen. Diese Struktur wird durch wirtschaftliche, kulturelle, historische und nicht zuletzt politische Beziehungen geprägt. Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ist eine Westerwälder Verbandsgemeinde und so verstehen sich auch die Menschen, als Westerwälder. Natürlich gibt es im täglichen Leben durch Berufspendler und Einkaufsmöglichkeiten eine Ausrichtung zum Rhein hin. Dies war und ist für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eine Tatsache. Diese Ausrichtung betrifft aber überwiegend die kreisfreie Stadt Koblenz. Gemeinsamkeiten mit der Verbandsgemeinde Vallendar und der Stadt Bendorf sind derzeit nur durch den Gemarkungsverlauf gegeben. Eine punktuelle Zusammenarbeit erfolgt mit der Verbandsgemeinde Vallendar bezüglich der Gewässerunterhaltung und mit der Stadt Bendorf in Fragen der touristischen Erschließung des Limes. So gesehen Gespräche und Sachverhalte, die man mit seinem Nachbarn führen muss. Zur Verbandsgemeinde Weißenthurm gibt es keinerlei Berührungspunkte, dies ist sicherlich schon allein auf geographische Lage zurückzuführen. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm befindet sich auf der anderen Seite des Rheins!
Für eine Zuordnung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zu einem Wahlkreis des Westerwaldkreises spricht, dass es eine Vielzahl von Verknüpfungen gibt. In Höhr-Grenzhausen ist ein großes Schulzentrum des Landkreises angesiedelt. Höhr-Grenzhausen ist als Hauptstandort des „Kannenbäckerlandes“ für die Wirtschaftsregion bezüglich der Keramik eng mit den Gemeinden im Westerwald verbunden. Der Innovationscluster Metall-Keramik- Kunststoff e.V. hat seinen Sitz in Höhr-Grenzhausen und strebt die Vernetzung der vorgenannten Branchen im Bereich der Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwald an. Diese Zusammenarbeit beruht auf dem Umstand, dass die Landkreise Altenkirchen und Neuwied teilweise dem geographischen Westerwald zuzuordnen sind. Die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit im Westerwald wird auch durch das gemeinsame Auftreten von Landkreis, Verbandsgemeinden, Landtagsabgeordnete und Wirtschaftsunternehmen dokumentiert. Das Herauslösen der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen aus diesem Verbund, auch „nur“ für die Landtagswahl hat auch Folgen für die politischen Parteien. Wie wird der zukünftige Wahlkampf organisiert und welcher politische Verband kümmert sich darum? Höhr-Grenzhausen wäre ein „Anhängsel“ des Wahlkreises 10 im Landkreis Mayen-Koblenz. Oftmals sind Mitglieder des Landtages auch als Mandatsträger dem Kreistag zugehörig. Diese Zugehörigkeit verbessert die politische Arbeit und ist bei der Aufteilung auf zwei Landkreise nur schwierig möglich.
Nicht zuletzt kommt der Wissenschaftliche Dienst in seiner Stellungnahme vom 7. März 2014 zu dem Ergebnis (vgl. Gesetzesbegründung): „…unter demokratischen Gesichtspunkten sei es zu begrüßen, dass bei einer Neuabgrenzung der Wahlkreise die kommunalen Grenzen gewahrt bleiben, weil hierdurch nicht nur die Wahl- und Parteiorganisation, sondern auch die Möglichkeit der Wahlkreisabgeordneten, einen bestimmten Teil der rheinland-pfälzischen und lokalpolitischen Anliegen aufzugreifen, erleichtert werden….“
Die Strenge an den Gleichheitsgrundsatz und die Gleichheitsanforderung der Wahlkreise muss durch die vorstehenden objektiv vorhandenen Gründe gemildert werden. Wahlkreise sind territorial verankert und ein zusammengehörendes und abgerundetes Gebilde, welches sich mit historischen Verwaltungsgrenzen decken sollte. Durch die Wahlkreisstimme besteht eine enge persönliche Beziehung der Abgeordneten zum Wahlkreis.

Es ist gut, in der Gesetzesbegründung zu lesen, dass die Anpassung der Wahlkreise auch auf die bereits in Kraft getretenen Gebietsänderungen der Kommunal- und Verwaltungsreform fußt und diese berücksichtigt. Im Umkehrschluss ist davon auszugehen, dass die Neugliederung der Wahlkreise keine Vorwegnahme einer weiteren Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform sein soll.

Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes werden die derzeit im Wahlkreis 6 „Montabaur“ verbundenen Verbandsgemeinden bis zum Jahre 2020 einen Bevölkerungsrückgang von rund 3.300 Einwohner und bis zum Jahre 2030 von rund 7.400 Einwohner verzeichnen. Im Wahlkreis 10 sind die Einwohnerzahlen für den vorgenannten Zeitraum fast stabil bzw. schwanken um wenige Hundert Einwohner. Es erscheint sinnvoll, im Rahmen einer kontinuierlichen Arbeit im Wahlkreis und dessen Struktur, auch diese Entwicklung zu berücksichtigen.

Die vorstehende Stellungnahme gibt Gründe wieder, die für die Beibehaltung der bisherigen Struktur des Wahlkreises 6 sprechen. Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen muss weiterhin in einem Wahlkreis des Westerwaldkreises verankert sein.

Sollte es bei der beabsichtigten Wahlkreiseinteilung bleiben, wird angeregt den Wahlkreis 10 zukünftig als Wahlkreis „Westerwald/Rhein“ zu bezeichnen.

Mit großer Mehrheit wurde die Resolution beschlossen, lediglich eine Enthaltung wurde notiert.

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