In der heutigen Sitzung des Verbandsgemeinderates wurden nur zwei Punkte beraten und verabschiedet.
Zum einen wurde über die Änderung der Eintrittsgelder für die Schwimmteichanlage Linderhohl beraten. Seit Bestehen der Schwimmteichanlage wurden die Gebühren nicht angehoben. Im ersten Betriebsjahr schloß das “Betriebsergebnis” des Schwimmteiches mit einem Minus von 39.000,00 € ab. Mit Einführung der Doppik werden auch noch die Abschreibungen für die Anlage dem Betriebsergebnis zugerechnet. Dies führte dazu, dass im Jahre 2010 ein Saldo von rund 142.000,00 € für den Schwimmteich Linderhohl entstand, dabei betragen die Abschreibungen derzeit rund 42.000,00 €.
Auch wenn es zuerst einmal heftig klingt, wurden die Gebühren im Bereich der Einzelkarten um 50 % erhöht. Die Einzelkarte für den Erwachsenen wird in der neuen Badesaison von 2,00 € auf 3,00 € und für Kinder, Jugendliche, Schwerbehinderte usw. von 1,00 € auf 1,50 € erhöht. Hierüber entstand eine heftige und leidenschaftliche Diskussion. Auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen wurde ein Passus aufgenommen, dass auch Bezieher der Grundsicherung und “HartzIV-Empfänger” den reduzierten Eintrittspreis geltend machen können, wenn sie einen Nachweis hierüber vorlegen können.Bei den Zehnerkarten und Saisonkarten wurde eine Erhöhung von 20 % vorgenommen. Die Familienkarte (Saison) wurde nicht erhöht.
Mit der Erhöhung der Eintrittsgelder soll das jährlich entstehende Defizit ein wenig reduziert werden. Im Jahr 2010 wurden Einnahmen in Höhe von rund 28.500,00 € erzielt. Bei gleicher Besucherzahl würden die Einnahmen 2011 rund 41.000,00 € betragen. Verbleibt immer noch ein Saldo von rund 100.000,00 €.
Weiterer Beratungspunkt war die Änderung der Hauptsatzung. Hier wurde auf den Bürgermeister die Befugnis übertragen, Entscheidungen in Rechtsangelegenheiten zu treffen, die mit dem Abschluss von Vergleichen und der Festlegung von Abfindungssummen bis zu einer Höhe von 10.000,00 € verbunden sind.
Beide Beratungspunkte wurden mehrheitliche beschlossen.
In der heutigen Sitzung des Verbandsgemeinderates wurden nur zwei Punkte beraten und verabschiedet.
Zum einen wurde über die Änderung der Eintrittsgelder für die Schwimmteichanlage Linderhohl beraten. Seit Bestehen der Schwimmteichanlage wurden die Gebühren nicht angehoben. Im ersten Betriebsjahr schloß das “Betriebsergebnis” des Schwimmteiches mit einem Minus von 39.000,00 € ab. Mit Einführung der Doppik werden auch noch die Abschreibungen für die Anlage dem Betriebsergebnis zugerechnet. Dies führte dazu, dass im Jahre 2010 ein Saldo von rund 142.000,00 € für den Schwimmteich Linderhohl entstand, dabei betragen die Abschreibungen derzeit rund 42.000,00 €.
Auch wenn es zuerst einmal heftig klingt, wurden die Gebühren im Bereich der Einzelkarten um 50 % erhöht. Die Einzelkarte für den Erwachsenen wird in der neuen Badesaison von 2,00 € auf 3,00 € und für Kinder, Jugendliche, Schwerbehinderte usw. von 1,00 € auf 1,50 € erhöht. Hierüber entstand eine heftige und leidenschaftliche Diskussion. Auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen wurde ein Passus aufgenommen, dass auch Bezieher der Grundsicherung und “HartzIV-Empfänger” den reduzierten Eintrittspreis geltend machen können, wenn sie einen Nachweis hierüber vorlegen können.Bei den Zehnerkarten und Saisonkarten wurde eine Erhöhung von 20 % vorgenommen. Die Familienkarte (Saison) wurde nicht erhöht.
Mit der Erhöhung der Eintrittsgelder soll das jährlich entstehende Defizit ein wenig reduziert werden. Im Jahr 2010 wurden Einnahmen in Höhe von rund 28.500,00 € erzielt. Bei gleicher Besucherzahl würden die Einnahmen 2011 rund 41.000,00 € betragen. Verbleibt immer noch ein Saldo von rund 100.000,00 €.
Weiterer Beratungspunkt war die Änderung der Hauptsatzung. Hier wurde auf den Bürgermeister die Befugnis übertragen, Entscheidungen in Rechtsangelegenheiten zu treffen, die mit dem Abschluss von Vergleichen und der Festlegung von Abfindungssummen bis zu einer Höhe von 10.000,00 € verbunden sind.
Beide Beratungspunkte wurden mehrheitliche beschlossen.