Resolution des Verbandsgemeinderates

Im Frühjahr hat der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz die Aktion “Rettungsschirm für Gemeinden” gestartet. Dieser Aktion hat sich jetzt die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen angeschlossen und im Verbandsgemeinderat die nachstehende Resolution verabschiedet. Leider konnte die SPD/FDP-Fraktion der Resolution aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zustimmen. Hier der Text unserer beschlossenen Resolution:

  1. Den Allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes sind entsprechend den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände für das Jahr 2010 insgesamt 100 Mio. € zusätzlich zuzuführen.
  2. Auf Bundesebene ist das Land gefordert, sich für eine Gemeindefinanzreform einzusetzen, die entscheidend zu einer Aufgaben angemessenen Finanzausstattung der Kommunen beiträgt.
  3. Auf Bundes- und Landesebene ist ein dauerhaftes Konzept zu beschließen, das die Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben der Kommunen ohne immer neue Schulden sichert. Das Konnexitätsprinzip ist auch im Verhältnis Bund zu Kommunen strikt einzuhalten.
  4. Wir fordern einen Ausgleich der Steuermindereinnahmen der Gemeinden und Städte im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes und des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Eingriffe durch das EU-Vorgabe-Gesetz müssen unterbleiben.
  5. Wir fordern deshalb den Landtag und die Landesregierung auf, eine angemessene kommunale Finanzausstattung verfassungsrechtlich ohne Einschränkungen zu sichern. Ohne angemessene Finanzausstattung kann keine kommunale Selbstverwaltung funktionieren. Die in der Landespolitik Verantwortung Tragenden sind aufgerufen, für eine starke kommunale Selbstverwaltung einzutreten. Eine Umverteilung im kommunalen Finanzausgleichssystem zu Lasten der Ortsgemeinden und zu Gunsten der kreisfreien Städte und teilweise der Landkreise, schwächt die Ortsgemeinden weiter in ihren Handlungsspielräumen. Die aktuell diskutierte anteilige Erhöhung der Allgemeinen Zuwendungen wird ausdrücklich begrüßt.

Derzeit wird über eine Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetz in Rheinland-Pfalz diskutiert und es sollen schnell Maßnahmen zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen eingeleitet werden. Das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) regelt die Verteilung von Landesmitteln und Umverteilung von kommunalen Finanzmitteln. Mit der beabsichtigten Neuregelung würde die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen über Mehreinnahmen von ca. 7.200 € verfügen. Für die zur Verbandsgemeinde gehörenden Ortsgemeinden, einschließlich der Stadt, würden Mindereinnahmen von über 68.000 € aus der Änderung des LFAG, berechnet auf der Grundlage für das Jahr 2010, hervorgehen. Die hiermit erreichte Umschichtung soll die Kommunen stärken (Kreise, kreisfreie Städte), die die Hauptlast der Sozialausgaben tragen.

Der Überziehungskredit der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen hat sich in der Zeit zwischen 2005 und 2010 von durchschnittlich 1.100.000,00 € auf durchschnittlich rund 2.000.000,00 € gesteigert. Im Landesvergleich übertreffen die Liquiditätskredite der Kommunen in Rheinland-Pfalz den Länderdurchschnitt um mehr als das Doppelte und liegen in der Gesamtsumme bei nahezu 4,5 Mrd. € (2002 = 1,4 Mrd. €); das entspricht einer Steigerung um mehr als das Dreifache.

Die Verbandsgemeinde hat keine Möglichkeit sich selbst zu helfen. Die Haupteinnahmequelle ist die Verbandsgemeindeumlage. Schon seit vielen Jahren wird diese Umlage an der finanziellen Leistungsfähigkeit der angehörigen Kommunen ausgerichtet. Leider ist es jedoch so, dass die Umlagenbelastung (Kreis, – Verbandsgemeinde- und Gewerbesteuerumlage) den Gemeinden keinen finanziellen Spielraum mehr lassen.

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