{"id":1652,"date":"2012-03-28T21:54:31","date_gmt":"2012-03-28T19:54:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.becker-thilo.de\/?p=1652"},"modified":"2012-03-28T21:54:31","modified_gmt":"2012-03-28T19:54:31","slug":"stellungnahme-zum-raumordnungsplan-und-beschluss-uber-flachennutzungsplan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.becker-thilo.de\/?p=1652","title":{"rendered":"Stellungnahme zum Raumordnungsplan und Beschluss \u00fcber Fl\u00e4chennutzungsplan"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\">Die in der \u00dcberschrift genannten Themen besch\u00e4ftigten den Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 26. M\u00e4rz 2012. Die <a href=\"http:\/\/www.mittelrhein-westerwald.d\" target=\"_blank\">Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald<\/a> hat den Kommunen einen Entwurf des Raumordnungsplanes zur Stellungnahme vorgelegt. Der regionale Raumordnungsplan regelt vielf\u00e4ltige Beziehungen in der Landesplanung und soll die Belange der Landesplanung mit den kommunalen Planungen zusammenf\u00fchren. Im Mittelpunkt der Beratungen bei der Verbandsgemeinde H\u00f6hr-Grenzhausen standen die Ausweisung von Wasserschutzgebieten, die Regelungen zu den erneuerbaren Energien und die sogenannten Schwellenwerte zur zuk\u00fcnftigen Baulandausweisung. F\u00fcr die Wasserschutzgebiete wurde der Vorschlag der Verwaltung angenommen, die Wasserschutzgebiete grunds\u00e4tzlich als Vorranggebiete im Raumordnungsplan auszuweisen angenommen. Diskutiert wurde die zuk\u00fcnftige Ausweisung von Fl\u00e4chen f\u00fcr Windenergieanlagen im Wald. Der Verbandsgemeinderat war sich einig, dass nur eine abgestimmte Planung mit den Nachbarverbandsgemeinden Montabaur und Wirges zielf\u00fchrend sein kann. Mit einer abgestimmten Planung soll die &#8220;Verspargelung&#8221; der Montabaurer H\u00f6he vermieden werden. Ob jedoch \u00fcberhaupt geeignete Standorte f\u00fcr Windenergieanlagen auf der Montabaurer H\u00f6he gefunden werden k\u00f6nnen, muss durch ein Fachb\u00fcro untersucht werden. Hierzu wurde im Verbandsgemeinderat H\u00f6hr-Grenzhausen nachstehender Beschluss einstimmig gefasst:<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><em>&#8220;Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald soll die im Entwurf der Teilfortschreibung des LEP IV &#8211; Erneuerbare Energien \u2013 aufgestellten Grunds\u00e4tze und Ziele aufgreifen und in den ROP einarbeiten. Sofern keine objektiven Gr\u00fcnde, wie Mindestabstand zu Richtfunkstrecken, Lage in Wasserschutzgebieten sowie natur- und artenschutzrechtliche Belange und Pufferzonen des Obergermanisch-Raetischen Limes der Windenergienutzung entgegenstehen, muss eine Entscheidung \u00fcber die Ausweisung einer Konzentrationszone f\u00fcr die Montabaurer H\u00f6he getroffen werden. Diese Entscheidung ist zur Vermeidung einer \u201eVerspargelung\u201c der Montabaurer H\u00f6he mit den Verbandsgemeinden Wirges, Montabaur und H\u00f6hr-Grenzhausen abzustimmen. Als erster Schritt ist eine gemeinsame Untersuchung des Gebietes der Montabaurer H\u00f6he vorzunehmen, um die vorgenannten objektiven Gr\u00fcnde zu \u00fcberpr\u00fcfen. Weiterhin soll die Verwaltung unverz\u00fcglich eine Teilfortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes, Teilplan \u201eErneuerbare Energien\u201c vorbereiten. Hier ist das Gebiet der Verbandsgemeinde aufzuteilen. Ein Teilplan soll ausschlie\u00dflich aus dem Gebiet der Montabaurer H\u00f6he bestehen und in einem weiteren Teilplan ist das restliche Gebiet der Verbandsgemeinde H\u00f6hr-Grenzhausen zu beplanen. Der Energiewechsel beschr\u00e4nkt sich aber auch auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde H\u00f6hr- Grenzhausen nicht auf den Aspekt der Windkraft. Weitere M\u00f6glichkeiten, erneuerbare Energie zu gewinnen, sollen deshalb in der Gesamtplanung ber\u00fccksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere die Sonnenenergie. Deshalb soll gepr\u00fcft werden, auf welchen Fl\u00e4chen innerhalb der Verbandsgemeinde H\u00f6hr-Grenzhausen die Errichtung von Solaranlagen (-parks) \u00f6kologisch und \u00f6konomisch sinnvoll erscheint.&#8221;<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Beim dritten Punkt der Stellungnahme zum ROP, hier ging es um die Schwellenwerte zur k\u00fcnftigen Baulandausweisung, wurden dann unterschiedliche Meinungen im Rat ausgetauscht. Es steht f\u00fcr mich ausser Frage, dass die zuk\u00fcnftige Ausweisung von Baugebieten massvoll erfolgen muss. Zumal durch den Druck einer r\u00fcckg\u00e4ngigen Bev\u00f6lkerung sicherlich auch Wohngeb\u00e4ude zum Verkauf anstehen oder sogar leerstehen werden. Gleichwohl ist die von der Planungsgemeinschaft im ROP enthaltene Regelung nicht geeignet die unterschiedlichen Situationen der Gemeinden im Planungsbereich zu ber\u00fccksichtigen. Vielmehr werden durch die vorgeschlagene Regelung alle Gemeinden gleich behandelt. Gleichg\u00fcltig ob sie im Bereich eines Oberzentrums, Koblenz, und damit zu einem sogenannten Verdichtungsraum geh\u00f6ren oder ob sie durch ein l\u00e4ndliches Umfeld gepr\u00e4gt werden.<br \/>\nAls Stellungnahme wurde beschlossen, die N\u00e4he zum Oberzentrum zu ber\u00fccksichtigen, den Planungszeitraum von 9 Jahren zu erweitern und die Potenzialfl\u00e4chen auf die beschlossenen Fl\u00e4chennutzungspl\u00e4ne zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Im Rahmen der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes mussten eine Vielzahl von Einzelbeschl\u00fcssen gefasst werden. An der Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald wurde dann Kritik zum vorgelegten Entwurf des Fl\u00e4chennutzungsplanes ge\u00e4u\u00dfert. Die im Fl\u00e4chennutzungsplan ausgewiesenen Fl\u00e4chen w\u00fcrden nicht den Vorgaben (Schwellenewerte) des im Entwurf vorhandenen ROP, siehe oben, entsprechen. Mit der Aufnahme des kleinen Baugebietes am Westfriedhof wurde die dem Fl\u00e4chennutzungsplan zugrunde liegende Fl\u00e4chenbedarfsberechnung von 16,5 ha ausgesch\u00f6pft. Der Entwurf des ROP sieht bei den Schwellenwerten nur 14,9 ha vor. Allerdings sind die im Entwurf des Fl\u00e4chennutzungsplanes enthaltenen Berechnungen bereits landesplanerisch abgestimmt. Eine Neuberechnung der Fl\u00e4chen h\u00e4tte aus meiner Sicht zu einem komplett neuen Verfahren gef\u00fchrt. Eine neue Fl\u00e4chenberechnung und Fl\u00e4chenbewertung h\u00e4tte erfolgen m\u00fcssen. Das seit 2004 bzw. 2008 laufende Verfahren, verbunden mit einem sehr hohen Kostenaufwand, w\u00e4re umsonst gewesen. Gleichzeitig wurde der Vorwurf ge\u00e4u\u00dfert, dass die Verwaltung das Schreiben der Planungsgemeinschaft nicht an den Stadtrat weitergeleitet habe. Hierzu konnte ich leider keine schl\u00fcssige Erkl\u00e4rung geben. F\u00fcr mich pers\u00f6nlich war dies nicht befriedigend.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Fl\u00e4chennutzungsplan wird jetzt f\u00fcr einen Teilbereich, Baugebiet am Westfriedhof in H\u00f6hr-Grenzhausen, offengelegt. Gelegenheit f\u00fcr die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, Fachbeh\u00f6rden, und betroffene B\u00fcrger Stellungnahmen abzugeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die umfangreichen Beschlussvorlagen und Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen im <a href=\"https:\/\/hoehr-grenzhausen.more-rubin1.de\/index.php\" target=\"_blank\">Ratsinformationssystem<\/a> der Verbandsgemeinde H\u00f6hr-Grenzhausen eingesehen werden. Dort einfach auf &gt;Sitzungen&lt; klicken, das Gremium (Verbandsgemeinderat) ausw\u00e4hlen und den Zeitraum einschr\u00e4nken, hierf\u00fcr einfach mit den Sitzungstag beginnen 26.03.2012. Klicken Sie dann auf die Lupe und alle zur Verf\u00fcgung stehenden Vorlagen werden Ihnen angezeigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<p style=\"text-align: left;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die in der \u00dcberschrift genannten Themen besch\u00e4ftigten den Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 26. M\u00e4rz 2012. 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