Aufgaben

Die Ziele, die ich mir für eine erfolgreiche Kandidatur auf die Tagesordnung setzen möchte, orientieren sich zuerst an den Aufgaben einer Verbandsgemeinde. Nur wer seine Aufgaben kennt, ist sich derer bewusst und kann zielgerichtet an der Aufgabenerfüllung arbeiten.

Im Jahre 1970 wurden in den Gemeinden Hillscheid, Hilgert, Kammerforst und der Stadt Höhr-Grenzhausen die Beschlüsse zur Gründung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen gefasst. Diese Beschlüsse wurden durch den Kreistag bestätigt. Am 28.12.1970 fasste die damalige Bezirksregierung den offiziellen Beschluss zur Bildung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Damit war der Grundstein gelegt und am 21.03.1971 erfolgte die erste Wahl zu einem Verbandsgemeinderat. Die Gründung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen erfolgte noch im Rahmen der sogenannten “Freiwilligkeitsphase”. Es zeichnete sich damals ab, dass die Gemeinden in ihrer bisherigen Struktur den Anforderungen der Zukunft nicht mehr gewachsen sind. Die Verbandsgemeinden sollten in ihrem Nahbereich Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge erbringen. Gleichzeitig wurde damit die politische Selbständigkeit der angehörigen Gemeinden garantiert.

So entwickelte sich eine grundsätzliche Aufgabentrennung zwischen den zugehörigen Gemeinden und der Verbandsgemeinde. Die grundsätzlichen Aufgaben einer Verbandsgemeinde sind in der Gemeindeordnung (GemO) festgeschrieben.

Im § 67 Absatz 1 GemO findet man einen Aufgabenkatalog. Demnach gehören zu den Aufgaben einer Verbandsgemeinde:

  • Aufgaben, die den Gemeinden nach den Schulgesetzen übertragen sind. Hier findet man auch direkt eine Besonderheit zum Regelfall. Normalerweise ist die Verbandsgemeinde verantwortlich für alle Grundschulen (Schulträger) in ihrem Gebiet. In der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen wurden die Grundschulen Höhr-Grenzhausen (Goethe-Schule) und Hillscheid (Melchiades-Best-Schule) wieder in die Verantwortung der jeweiligen Sitzgemeinde übertragen. Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen betreut als Schulträger lediglich die Sonnenfeld-Grundschule in Hilgert.
  • der Brandschutz und die technische Hilfe. Unsere Verbandsgemeinde ist zuständig für die örtlichen Feuerwehreinheiten in den Gemeinden Hillscheid, Hilgert und der Stadt Höhr-Grenzhausen. Die Feuerwehren sind ein gutes Beispiel für die Sinnhaftigkeit der Verbandsgemeinde. Fahrzeuge und Material sind innerhalb der Verbandsgemeinde abgestimmt und ergänzen sich. Eine einzelne Gemeinde wäre mit der Vorhaltung überfordert. An dieser Stelle sei ein großer Dank an die vielen freiwilligen Helfer unserer Feuerwehr ausgesprochen.
  • der Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen. Auch unterstützt durch die Aktivitäten der Sportvereine in den Gemeinden und der Stadt Höhr-Grenzhausen befinden sich die Sportstätten in der Trägerschaft der Gemeinden und der Vereine. Daher unterhält die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen keine eigenen Sportanlagen. Das Naturbad “Linderhohl” ist als Freizeitanlage in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen und hat seinen eigenen Charme. Die Abkehr vom üblichen Freibad hat sich bestätigt und kann als gelungenes Arrangement zwischen Badespaß und Natur angesehen werden.
  • Bau und Unterhaltung von überörtlichen Sozialeinrichtungen, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche einrichten. Diese Vorschrift wird in der Zukunft sicherlich mehr Bedeutung finden. Die demografische Entwicklung wird den Verbandsgemeinden weitere Aufgaben in diesem Bereich zukommen lassen
  • die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung. Diese Aufgabenbereiche werden durch den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, den Verbandsgemeindewerken, wahrgenommen. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Verbandsgemeindewerke und den verantwortlichen politischen Gremien (Werksausschuss und Verbandsgemeinderat) konnten die Aufgabenfelder und Planungen zu 100 % umgesetzt werden. Dies ist in Rheinland-Pfalz derzeit leider noch nicht die Regel.

Als weitere Aufgabe wurde der Verbandsgemeinde kraft Gesetz (§ 67 Absatz 2 GemO) die Flächennutzungsplanung übertragen. Ein Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen dar. Grundsätzlich sollen aus dem Flächennutzungsplan die Bebauungspläne der Gemeinden abgeleitet werden. Dem Flächennutzungsplan müssen die Gemeinden, und natürlich auch die Stadt, zustimmen. Aus dem Flächennutzungsplan kann man insbesondere ablesen, an welcher Stelle Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Verkehrsflächen und weitere Flächen ausgewiesen sind.

Die Verbandsgemeinde kann weitere sogenannte Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt und Gemeinde übernehmen, soweit bestimmte Voraussetzungen, diese sind im § 67 Absatz 3 GemO geregelt, vorliegen. Ein Beispiel für eine solche Aufgabenübertragung ist die Aufgabe “Planung und Bau von überregionalen Rad- und Fußwegen“, diese wurde im Jahr 2006 von der Stadt und den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde übertragen.

Weiterhin obliegt der Verbandsgemeinde eine Unterstützungs- und Ausgleichsfunktion (§ 67 Absatz 6 GemO) gegenüber den angehörigen Gemeinden.

Die zentrale Aufgabe und das Tagesschäft der Verbandsgemeinde wird jedoch im § 68 GemO beschrieben. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt die Verwaltungsgeschäfte der Stadt Höhr-Grenzhausen und der Gemeinden Hillscheid, Hilgert und Kammerforst in deren Namen und in deren Auftrag aus. Hierbei ist die Verwaltung an die Beschlüsse des Stadtrates, der Gemeinderäte und des Stadtbürgermeisters bzw. der Ortsbürgermeister gebunden. Im eigenen Namen führt die Verbandsgemeinde die den zugehörigen Gemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben (§ 2 Absatz 2 GemO) aus.

Für die Stadt Höhr-Grenzhausen und die Gemeinden Hillscheid, Hilgert und Kammerforst gilt der Grundsatz der Allzuständigkeit, dh. in ihrem Gebiet können die Stadt und die Gemeinden jede öffentliche Aufgabe übernehmen, soweit nicht durch Gesetz eine andere Stelle damit beauftragt ist. Hieraus ergibt sich die Abgrenzung zu den Aufgaben einer Verbandsgemeinde.

Sicherlich habe ich jetzt sehr viel Text zu diesem Thema “Aufgaben einer Verbandsgemeinde” geschrieben. Hoffentlich wurde dadurch die Abgrenzung zwischen Stadt, Gemeinden und der Verbandsgemeinde etwas deutlicher. Oft wurde ich in den vergangenen Tagen zu den Aufgaben der Verbandsgemeinde befragt, diese Zeilen sollen die Thematik etwas aufarbeiten. Letztlich ist es für die Bürgerinnen und Bürger gleichgültig, ob sie zur “Stadt” gehen oder die Verbandsgemeindeverwaltung aufsuchen – Hauptsache, ihnen wird in einer bürgerfreundlichen Verwaltung geholfen.

Neben den oben genannten gesetzlichen Aufgaben, werde ich mich positiv in die Belange der Stadt und Gemeinden “einmischen”, um die dortigen Aufgaben und Ziele gemeinsam mit den Verantwortlichen voranzutreiben.

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